Thema des Monats Dezember 2005

JobCenter in bezirkliche Verantwortung?

Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert

Die Organisation der JobCenter in der gemeinsamen Trägerschaft von Bezirksamt und Arbeitsagentur hat sich als schwierig erwiesen: Die dezentrale, weitgehend selbstständige Bezirksverwaltung trifft auf eine streng zentralistisch strukturierte Riesenbehörde. Das macht die Zusammenarbeit nicht immer einfach. In der Bezirksverordnetenversammlung gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die Situation verbessert werden könnte.

SPD-Fraktion

Mit der Schaffung des JobCenters wurde ein wichtiges Ziel erreicht: Arbeitsfähige ehemalige Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe werden von einer Stelle betreut. Der Schwerpunkt in diesem System liegt für uns im Aspekt des Förderns: Defizite von Betroffenen müssen abgebaut werden, damit neue Chan-cen auf dem ersten Arbeitsmarkt entstehen. Die leichte Erreichbarkeit des JobCenters muss dabei gewährleistet sein.
Die Zusammenführung von zwei Verwaltungsstrukturen erwies sich jedoch als weit-aus schwieriger als gedacht: Die langjährigen Erfahrungen der Kundenbetreuung im Sozialamt werden nur unzureichend berücksichtigt. Bei der Möglichkeit, im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern, werden die positiven Erfahrungen aus bezirklichen Beschäftigungsprogrammen kaum genutzt.
Die Trägerversammlung als höchstes Gremium des JobCenters besteht aus sechs Mitgliedern, drei aus dem Bezirk, drei von der Arbeitsagentur. Die Vertreter der Bun-desagentur warten fast immer auf Direktiven aus Nürnberg, bevor sie sich in der La-ge sehen zu entscheiden. Flexibilität und Kreativität erscheinen dabei als Fremdwörter. Notwendige Entscheidungen werden verzögert oder gänzlich blockiert.
Die SPD-Fraktion möchte deshalb die Mehrheit für den Bezirk in der Trägerversammlung, damit die Verantwortung für das JobCenter beim Bezirk liegt und nicht bei der Nürnberger Arbeitsagentur.
Norbert Wittke

CDU-Fraktion

Die federführende Verwaltung der JobCenter kann sowohl in kommunaler als auch in der Verantwortung der Bundeszentrale in Nürnberg erfolgen. Bei einer kommunalen Verantwortung würden in Berlin die Bezirke verantwortlich sein.
Für Berlin hat der rot-rote Senat festgelegt, dass die Federführung beim Bund liegt. Diese Entscheidung hat sich wie erwartet nicht bewährt: Viel Bürokratie, lange Entscheidungswege, fehlende Bürgernähe, zu wenig vermittelte Ein-Euro-Jobs sind nur einige der aufgetretenden Probleme.
Soziale Projekte von freien Trägern, zum Beispiel beim VdK, bleiben trotz bewilligter Maßnahmen auf der Strecke oder können nur verspätet starten, weil das JobCenter in seiner jetzigen Struktur nicht effektiv genug arbeiten kann.
In unserer Partnerstadt Marburg hat sich die Übertragung des JobCenters in die Hände der Stadt sehr positiv ausgewirkt. Kurze Entscheidungswege, kurze Wartezeiten, mehr Ein-Euro-Jobs, weniger Bürokratie sind die Kennzeichen einer bürgernahen kommunalen Verantwortung für das JobCenter.
Deswegen fordert die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf das längst überfällige Umsteuern in Berlin und die be-zirkliche Verantwortung für die Jobcenter zum Wohl der Betroffenen.
Andreas Statzkowski

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Seit Januar werden Arbeitslosengeld II-Empfänger vom JobCenter betreut, das gemeinsam von der Agentur für Arbeit und dem Bezirksamt getragen wird. Während im Vorfeld von “Hartz IV” die Ängste vor der Verarmung vieler Menschen dominierten, beherrschen mittlerweile die häufig organisatorischen Unzulänglichkeiten im Arbeitsalltag die Debatte. Stundenlange Wartezeiten, unkorrekte Bescheide, zögerliche Vermittlungen in Arbeitsverhältnisse sind nicht gerade Erfolgsindikatoren für Hartz IV.
Wir Grüne sind sicher, dass neben der Überforderung durch die unerwartet hohe Zahl von Leistungsempfangenden die Reibungsverluste zwischen den zentralistischen Strukturen der Agentur und den dezentralen der ehemaligen Sozialämter der Grund für viele Verzögerungen und internen Behinderungen ist. Nun hat die Bundespolitik den Kommunen die Mehrheit in den Trägervertretungen angeboten und den JobCentern mehr Selbstständigkeit zuerkannt. Wir wollen die Federführung des Bezirksamtes für unser JobCenter. Die Arbeit des früheren Sozialamtes mit langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfangenden ist eine solide Grundlage, um das JobCenter zielgerichtet zu lenken und tatsächliche Kundennähe zum Beispiel durch die Heraus-gabe von Durchwahlnummern und namentlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern herzustellen. Wir erwarten, dass der Senat von Berlin sich zur dieser Entscheidung durchringt!
Jochen Wieseke

FDP-Fraktion

Die Zusammenarbeit von Bezirksamt und der Bundesagentur für Arbeit in der Arbeitsgemeinschaft “JobCenter” hat sich von Beginn an als schwierig erwiesen. Das ist auch kein Wunder, denn beide Behörden könnten unterschiedlicher nicht sein. Die teilweise Zusammenführung von Aufgaben dieser Behörden im JobCenter kann als Hochzeit eines Elefanten mit einer Maus bezeichnet werden. Deshalb hat die FDP auch von Anfang an gefordert, dass das Bezirksamt den Geschäftsführer des Job-Centers stellt, um so einen größtmöglichen Einfluss auf die Aufbau- und Ablauforganisation zu sichern. Die Mehrheit der BVV hat dies jedoch abgelehnt. Gute Erfahrungen des Bezirks bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen konnten so nicht optimal genutzt werden. Darüber hinaus ist inzwischen der Eindruck entstanden, dass der von der Agentur gestellte Geschäftsführer eher die Probleme verwaltet. Dies bestätigen auch die uns bekannten Beschwerden über telefonische Erreichbarkeit, mehrfach eingereichte Unterlagen und Wartezeiten. Die FDP befürwortet die Übertragung der Verantwortung für die JobCenter auf die Bezirksämter. Die derzeitigen Abstimmungsprobleme und Zuständigkeitsfragen zwischen dem Bezirksamt und der Bundesagentur für Arbeit würden so entfallen. Den Arbeitslosen kann dann endlich wirklich geholfen werden.
Corinna Holländer

Fraktionslose Bezirksverordnete (Die Linkspartei.PDS)

Die Idee, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen, ist vom Prinzip her richtig. Allerdings stellt sich die Frage, wie diese Idee verwirklicht wird. Dass die Hartz-Gesetze ein schlecht tarierter Schnellschuss gewesen sind, zeigt sich an allen Ecken und Enden. Nicht nur, dass die Betroffenen nach Berechnungen der Wohlfahrtsver-bände zu wenig Geld zum Leben erhalten und gegebenenfalls ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen; die Zusammenarbeit zwischen JobCentern und Kommunen scheint vielerorts nicht zum Besten bestellt, auch nicht in Charlottenburg-Wilmersdorf: Die Gerüchte, dass die Sozialstadträtin und der Leiter des JobCenters die eine oder andere Fehde ausfechten, reißen nicht ab; und es liegt anscheinend weniger an den Verantwortlichen im Bezirk. Die Hartz-Gesetze sollten auf Kooperati-on und gleichberechtigte Aufgabenteilung bauen – und dies aus gutem Grund: Nur der Austausch von Erfahrungen kann den so genannten Kunden letztlich vielleicht helfen. “Fordern statt Fördern” scheint das Motto im Moment zu lauten, auch weil die Querelen zwischen den Zuständigen den Alltag der JobCenter bestimmen. Als Ziel war formuliert, Menschen in Arbeit zu bringen, der Weg ist anscheinend falsch gewählt – Herrn Hartz hat man in die Wüste geschickt, vielleicht hätte er seine Gesetze gleich mitnehmen sollen.
Benjamin Apeloig, Dr. Günther Bärwolff