Katastrophen- und Zivilschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf

Katastrophenschutz

Die Sicherheit der Bevölkerung innerhalb einer Krise oder Katastrophe zu gewährleisten, zählt zu den Kernaufgaben des Staates und seiner Organisationen. Konkret ergeben sich für den Bevölkerungsschutz Aufgaben im Bereich der Vorsorge, Vermeidung und Bewältigung von Katastrophen und Krisen. Dabei zählen zu den Gefahren für die Bevölkerung vor allem Naturkatastrophen, Veränderungen aufgrund des Klimawandels, aber auch durch den Menschen bedingte Gefahren und Krisen wie technisches Versagen oder kriegerische Auseinandersetzungen.

  • Was ist Bevölkerungsschutz und für wen ist das wichtig?

    Bevölkerungsschutz ist die Aufgabe die Sicherheit der Bevölkerung und deren Lebensgrundlage vor negativen Auswirkungen von Katastrophen und Krisen zu schützen.
    Bevölkerungsschutz als Aufgabe umfasst dabei die Bereiche Zivilschutz und Katastrophenschutz. Der Bund ist Träger des Zivilschutzes also dem Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Weiterhin wird der Bund bei Schadenslagen nationaler Bedeutung und im Wege der Amts- und Katastrophenhilfe im In-, und Ausland tätig.
    Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder und Kommunen und umfasst dabei die Gefahrenabwehr in Katastrophen, Großschadenslagen und Krisen.
    Das deutsche System des Bevölkerungsschutzes baut dabei auf drei sich ergänzenden Säulen auf.
    Die erste Säule stellen dabei staatliche Organisationen dar. Die Verwaltung und Akteure wie Polizei und Feuerwehr haben die Aufgabe Vorsorge zu treffen und Krisen und Katastrophen möglichst zu vermeiden. Im Falle des Eintritts arbeiten die staatlichen Stellen an der Bewältigung und der Minimierung der schädlichen Auswirkungen für die Bevölkerung.
    Die zweite Säule bilden privatwirtschaftliche Hilfsorganisationen. Neben ihren originären Aufgaben unterstützen sie die staatlichen Stellen personell und mit Know How vor, während und nach dem Eintritt von Krisen und Katastrophen.
    Die dritte Säule bildet die Zivilgesellschaft selbst. Nur durch zivilgesellschaftliches Engagement und eine ausgeprägte Resilienz großer Teile der Gesellschaft ist es möglich Krisen zu vermeiden und negative Auswirkungen vor allem für die vulnerabelsten Gruppen der Bevölkerung zu minimieren.

  • Was sind Krisen und Katastrophen?

    Krisen und Katastrophen sind grundlegend negative Abweichungen von einem Normalzustand in Bezug auf definierte Schutzgüter wie Beispielsweise Leben und Gesundheit, die Umwelt oder die Volkswirtschaft. Im Unterschied zu Krisen sind in Katastrophen bereits negative Auswirkungen auf Schutzgüter verwirklicht.

    Krisen sind dadurch gekennzeichnet, das alltägliche Mittel und Maßnahmen wie Beispielsweise der normale Polizei-, Rettungs- und Feuerwehrdienst nicht ausreichen negative Folgen einer Entwicklung abzuwehren oder zu bewältigen. Beispiele dafür können plötzlich auftretende Wetterphänomene wie Flut- oder Hitzeereignisse, technische Herausforderungen wie Stromausfälle oder auch Probleme bei gesellschaftlichen Ereignisse wie Großveranstaltungen sein.
    Im Gegensatz dazu sind in Katastrophen bereits Schäden an einer Vielzahl von Menschen, der Lebensgrundlage der Bevölkerung oder an Sachwerten in bedeutendem Umfang eingetreten. Auch und vor allem in Katastrophen können die Folgen nicht mit alltäglichen Mitteln abgewandt oder bewältigt werden. Beispiele dafür sind die Folgen von zerstörerischen Natur- und Wetterphänomenen, Pandemien oder Terroranschläge.

    Katastrophen bedürfen darüber hinaus dem Ausrufen des Katastrophenfalls durch eine Behörde. Näheres dazu regeln die Katastrophenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Länder und Kommunen handeln dabei im Auftrag des Bundes.

  • Was schützt der Bevölkerungsschutz?

    Der Bevölkerungsschutz gliedert sich in Deutschland in den Katastrophen- und Zivilschutz.
    Der Zivilschutz als Aufgabe des Bundes schützt durch nichtmilitärische Maßnahmen

    • die Bevölkerung
    • zivile und wirtschaftliche Infrastruktur
    • zivile staatliche Dienststellen
    • Kulturgüter

    vor Kriegseinwirkungen und mildert oder beseitigt deren Folgen.
    Der Katastrophenschutz als Aufgabe der Länder, Kommunen und aller nachgeordneten Dienststellen, schützt durch seine Maßnahmen

    • das Leben und die Gesundheit der Menschen
    • die Lebensgrundlagen wie staatliche und zivile Infrastruktur
    • Umwelt sowie Nutz- und Haustiere
    • Volkswirtschaftliche Sachwerte
    • Kulturgüter

    vor den Auswirkungen von Krisen und Katastrophen und mildert oder beseitigt deren Folgen.

  • Was macht der Katastrophenschutz?

    Die Maßnahmen des Katastrophenschutzes unterteilen sich in Vorsorge, Vermeidung und Bewältigung von Krisen und Katastrophen.
    Zur Vorsorge zählt die gezielte Vorbereitung auf denkbare Ereignisse und das Schaffen von Strukturen die Ereignisunabhängig die Einsatzfähigkeit unterstützen. Es werden Pläne für vorhersehbare und ortsspezifische Szenarien wie regelmäßige Überflutungen oder Munitionsfunde vorbereitet und beübt. Szenariounabhängige Vorsorge wird unter anderem durch die Beschaffung deutschlandweit einheitlicher Kommunikationsmittel und dem Vorhalten von kritischen Ressourcen wie Wasserentkeimungstabletten, Medikamenten und Ausrüstung betrieben. Das Beüben von Handlungsabläufen anhand von konkreten Szenarien stellt einen weiteren wichtigen Baustein der Vorsorge dar. Nur permanentes und realitätsnahes Üben gewährleistet die sichere und schnelle Einsatzbereitschaft der Behörden zur Vermeidung und Bewältigung von Krisen und Katastrophen.

    Die Vermeidung von Krisen und Katastrophen erfolgt zuerst durch ein kontinuierliches Risikomanagement. Hierbei werden potenzielle Risiken systematisch erhoben, analysiert und bewertet um Maßnahmen zur Vermeidung oder Abmilderung von Schäden bereits vor dem Eintritt einer Krise oder Katastrophe zu realisieren.
    Nach dem Eintritt einer Krise oder Katastrophe arbeiten die zuständigen Stellen des Bevölkerungsschutzes an der Bewältigung der Ereignisse. Ziele sind dabei:

    • das Beenden des vom Normalzustand abweichenden Ereignisses
    • die Beseitigung von entstandenen Schäden
    • Nachbereitungen zum Zwecke der Steigerung der Resilienz für zukünftige Krisen und Katastrophen.

    Ein zugrunde gelegtes Krisenmanagement unterstützt staatliche und nicht staatliche Stellen in ihren Aufgaben. Das Krisenmanagement beinhaltet die Schaffung von konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen um mit Krisen und Katastrophen bestmöglich umzugehen. Dazu werden die bestehenden, im Bereich der Vorsorge erarbeiteten Konzepte und bereitgestellte Ressourcen für die Bewältigung von Krisen und Katastrophen eingesetzt. Ergänzt werden diese durch für den konkreten Fall operativ bereitzustellende weitere materielle, finanzielle und personelle Ressourcen.

    Beispiele für Maßnahmen des Krisenmanagements sind:

    • Unterhaltung von Krisenstabsstrukturen
    • Erarbeitung von konkreten Alarm- und Einsatzplänen für bestimmte Szenarien wie Überflutung, Versorgung einer großen Anzahl an Verletzten oder der Unterbringung von Menschen
    • Dezentrale Bereithaltung von Ausrüstung und Materialien für den Bevölkerungsschutz
  • Wie ist der staatliche Bevölkerungsschutz aufgebaut?

    Den rechtlichen Rahmen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland legt das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes. Gesetzlich festgeschrieben werden unter anderem die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen. Ergänzt werden die Regelungen durch Katastrophenschutzgesetze der Länder.

    Im Katastrophenfall sind Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden.

    Die operative Durchführung wie Erste Hilfe, medizinische Versorgung, Aufräumarbeiten und Vieles mehr erfolgt zuerst durch die unteren Katastrophenschutzbehörden mit den originären Mitteln der Gefahrenabwehr wie Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdiensten.
    In lokalen Schadensfällen erhalten die Kommunen Hilfe von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks, des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern, den Johannitern, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und dem Deutschen Feuerwehrverband.
    Länder und Kommunen können bei Katastrophen von nationaler Tragweite das BBK, das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei und die Bundeswehr zur Unterstützung anfordern.

    In Berlin sind die Bezirksämter die unteren Katastrophenschutzbehörden und entsprechend zuerst für den eigenen Bezirk zuständig. Sie wirken, wenn erforderlich mit andern Bezirken und den zuständigen Senatsverwaltungen an einer gemeinsamen Gefahrenabwehr mit.

    Zivilschutz im Kontext kriegerischer Auseinandersetzungen ist Aufgabe des Bundes. Dies ist in § 1 ZSKG sowie Artikel 73 des Grundgesetzes geregelt.

    Dem BBK als Geschäftsbereichsbehörde des Bundesministeriums des Innern kommt im Verteidigungsfall die Aufgabe zu die Bevölkerung vor kriegsbedingten Schäden zu Schützen.
    Für die Durchführung der Maßnahmen im Zivilschutz arbeitet der Bund mit den Ländern eng zusammen und greift auf Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurück. Hierfür werden die Länder ergänzend ausgestattet und ausgebildet.
    Die vom Bund für den Zivilschutz zusätzlich bereitgestellten Ressourcen können in Friedenszeiten und entsprechenden Lagen auch für den Katastrophenschutz verwendet werden und die Ausstattung von Kommunen und Ländern ergänzen.

  • Wie wichtig ist der Bevölkerungsschutz?

    Das gesellschaftliche Leben in Deutschland ist einer Vielzahl von Störungen ausgesetzt. Wetterphänomene, die Folgen des Klimawandels aber auch technischen Störungen, Terrorismus, Cyberangriffen und bewaffnete und nicht bewaffnete Konflikte ergeben Gefahren die ein normales gesellschaftliches Leben gefährden können. Für die Sicherung der gesellschaftlichen Ordnung und den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen, ist der Staat aber auch die Zivilgesellschaft in der Verantwortung eine Resilienz gegen diese Bedrohungen zu erreichen und einen Umgang mit den unvermeidbaren Gefahren zu finden.

    Die für den Bevölkerungsschutz relevanten Gefahren sind oft schlecht prognostizierbar, Treten häufig unvermittelt auf und verfügen über ein hohes Schadpotenzial. Die zu schützenden Schutzgüter wie Leben und Gesundheit von Menschen sind für die Gesellschaft dabei von herausragender Stellung. Resultierend ergibt sich daraus eine unbedingte Wichtigkeit staatlicher und nicht staatlicher Stellen des Bevölkerungsschutzes. Organisation, Ausstattung und Ausbildung entscheiden dabei über die Sicherheit der Gesellschaft in Krisen oder Katastrophenfällen.

    Ein gut aufgestellter Bevölkerungsschutz kann dabei nicht nur schädlichen Auswirkungen von Krisen und Katastrophen für die Bevölkerung im Inland abwenden, minimieren und beseitigen, sondern auch im internationalen Kontext Hilfeleistungen in anderen Ländern bereitstellen und damit zu einer höheren globalen Lebensqualität führen.

  • Was machen die Bezirksämter?

    In Stadtstaaten wie Berlin sind die Stadtteile aufgabenbezogen mit den Kommunen in anderen Bundesländern vergleichbar. Die gesetzlichen Grundlagen des Katastrophenschutzes für Berlin sind im Katastrophenschutzgesetz des Landes Berlin KatSG verankert. Die Behörden und Ämter der Stadtteile wie Bezirksämter nehmen dabei die Stellung der unteren Katastrophenschutzbehörden ein. Sie übernehmen damit alle nicht polizeilichen, sowie nicht militärischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Krisen und Katastrophenfällen in ihren Bezirken. Dabei können sich die Bezirke untereinander unterstützen. Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport kommt in der Zusammenarbeit mit den Bezirken eine Koordinierungs- und Entscheidungsfunktion über einen Ressortübergreifenden Krisenstab und ein Ressortübergreifendes Entscheidungsgremium zu. Diese Gremien stimmen die involvierten Behörden ab und Entscheiden in ganz Berlin betreffenden Lagen.

    Zu den originären Aufgaben der Bezirksämter im Bereich des Bevölkerungsschutzes zählen:
    • Koordinierung des Bevölkerungsschutzes im Bezirk
    • Vorhalten und Betreiben von Krisenstäben
    • Erarbeitung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen
    • Mitwirkung beim Schutz kritischer Infrastrukturen
    • Katastrophenschutzübungen durchführen
    • Aus- und Fortbildung des Personals
    • Schutz vor Gefahren aus Katastrophen und Großschadenslagen
    • Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz

    Ein Beispiel für konkrete Maßnahmen im Bevölkerungsschutz ist der geplante Betrieb von Katastrophenschutzleuchttürmen in den Bezirken. Bezirkseigene Liegenschaften werden hierfür ertüchtigt um Beispielsweise im Falle von großflächigen und langanhaltenden Stromausfällen als notstromversorgte Anlaufpunkte für die Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.

  • Was macht Charlottenburg-Wilmersdorf?

    So wie sich die Bezirke in Berlin unterscheiden, so unterschiedlich ist auch die Ausgestaltung der für den Bevölkerungsschutz zuständigen Organisationseinheiten in den einzelnen Bezirken. Unterschiede können unter anderem aus den örtlichen Gegebenheiten wie Bebauung und angesiedelten Betrieben erwachsen.
    Dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf als untere Katastrophenschutzbehörde im Land Berlin obliegt die Durchführung des Katastrophenschutzes im Stadtteil. Die Aufgabe der Koordinierung des Katastrophenschutzes im Bezirk übernimmt dabei eine eigene Abteilung im Bezirksamt. Diese Stabstelle ist direkt der Bürgermeisterin nachgeordnet und entsprechend handlungsfähig.

    Aktuelle Themen des Bezirksamts im Katastrophenschutz sind:

    Neben den genannten die Öffentlichkeit direkt betreffenden Themen hat das Bezirksamt noch weitere sich direkt aus dem Katastrophenschutzgesetz für Berlin KatSG ergebende Aufgaben im Kontext des Bevölkerungsschutzes.

    Diese Aufgaben umfassen Beispielsweise:
    • Erstellung und Fortschreibung eines Katastrophenschutzplans
    • Das Abhalten oder die Beteiligung an jährlichen Katastrophenschutzübungen
    • Die Benennung eines Katastrophenschutzbeauftragten
    • Unterhaltung eines Krisenstabes
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Festlegen von Sperrgebieten

    Dem Bezirksamt als unteren Katastrophenschutzbehörde obliegt eine Vielzahl von Aufgaben und deren Bearbeitung bildet damit einen Grundpfeiler des gesamtstaatlichen Bevölkerungsschutzes in Deutschland.

  • Was sind private Hilfsorganisationen und was machen sie?

    Der Zivilgesellschaft kommt während Krisen und Katastrophen eine entscheidende Rolle zu. Neben freiwilliger Hilfe durch die Bevölkerung gestalten auch nichtstaatliche Organisationen den Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland entscheidend mit. Organisationen die sich freiwillig zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden als Hilfsorganisationen Bezeichnet.
    In Deutschland sind fünf Organisationen zu diesem Zweck anerkannt. Diese Organisationen sind mit den Katastrophenschutzbehörden in Planung, Übung und im Ernstfall eng verbunden und unterstützen diese bei Anforderung.

    Die staatlich anerkannten Hilfsorganisationen sind:
    • der Arbeiter-Samariter-Bund(ASB)
    • die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft(DLRG)
    • das Deutsches Rotes Kreuz(DRK)
    • die Johanniter-Unfall-Hilfe(JUH)
    • der Malteser Hilfsdienst(MHD)

    Neben direkter personeller und materieller Unterstützung sind die Hilfsorganisationen durch Ihre Professionalisierung im Bereich technischer Gefahrenabwehr, medizinischer Hilfeleistung sowie Logistik kompetente Ansprechpartner für staatliche Stellen. Das Know How sowie die technische und personelle Ausstattung wird dabei durch die hohe Anwendungskompetenz aus der täglichen Praxis ergänzt.

    Der Einsatz der Hilfsorganisationen wird dabei durch die zuständigen Katastrophenschutzbehörden koordiniert und wenn nötig durch eigene Mittel ergänzt. Die Aufgaben der Hilfsorganisationen liegen dabei vorrangig in der Unterstützung der Feuerwehren, Rettungsdiensten und medizinischer Einrichtungen. Aber auch technische Hilfe oder der Wasserrettungsdienst werden durch die Hilfsorganisationen teils auch Eigenverantwortlich durchgeführt.
    Im Unterschied zu den Katastrophenschutzbehörden stützen sich Hilfsorganisationen oft auf das Ehrenamt um ihre Aufgaben zu erfüllen. Deshalb bieten die Hilfsorganisationen neben beruflichen Aus- und Weiterbildungen auch zahlreiche Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement.
    Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Hilfsorganisationen.

  • Was ist wichtig für mich?

    Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BBK stellt umfangreiche Informationen zur privaten Perspektive im Bevölkerungsschutz bereit. Das eigenständige Handeln in diesem Bereich unterstützt dabei die Aufgabenbewältigung der staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteure und schafft Sicherheit für jeden bereits vor dem Eintritt einer Krise.

    Mehr Informationen hier.